
03. Mai 2005

Shadi Sadr, iranische Anwältin, als Sprecherin der ersten internationalen Frauen ohne Grenzen Konferenz "Women Included!" in Wien.
Offener Protestbrief von Shadi Sadr an Präsident Khatami wegen Ausreiseverbot
Einige Wochen vor den Präsidentschaftswahlen – zu denen keine einzige Frau als Kandidatin zugelassen wurde – lesen wir Folgendes in den iranischen Medien:
Shadi Sadr, Journalistin, Anwältin und Frauenrechtsaktivistin (sie war Sprecherin der ersten internationalen Frauen ohne Grenzen Konferenz „Women Included!“ im November 2003 in Wien) wurde vergangenen Februar der Reisepass abgenommen, und es wurde ihr verboten, das Land zu verlassen. Sie wollte das Dokument verlängern lassen, und zu einem Vortrag ins Ausland reisen.
Trotz zahlreicher Anfragen an die zuständigen Behörden erhielt die Anwältin bis heute keine Erklärung für den Vorfall.
Sie hat nun einen offenen Brief an Präsident Khatami verfasst, der in iranischen Medien und auf der Homepage ihrer Online-Zeitung www.womeniniran.net veröffentlicht wurde:
Offener Protestbrief gegen das gegen mich verhängte Ausreiseverbot
23. April 2005
Ihre Exzellenz, Mr. Seyyed Mohammad Khatami,
Präsident der Islamischen Republik Iran
Ich, Shadi Sadr möchte Sie darüber informieren, dass mir am 11. Februar 2005 vom Passamt mitgeteilt wurde, dass es mir verboten ist, das Land zu verlassen. Nachdem ich nach dem Grund für diese Aktion fragte, verwies mich der Dienst habende Beamte, der meinen Pass konfisziert hatte, lediglich in einen anderen Raum, die „Sektion 2“. Die Polizeibeamten in diesem Raum, die anstatt Namensschilder lediglich Nummern auf ihren Uniformen trugen, weigerten sich ebenfalls, mir den Grund dieses Vorgehens zu erklären und wer die Konfiszierung des Passes angeordnet hatte.
Nachdem ich Nachforschungen über diese Rechtssprechung angestellt hatte, fand ich heraus, dass sich die Sektion 2 auf Artikel 16 des Passgesetzes aus dem Jahre 1971, welcher besagt, dass folgende Personen daran gehindert werden sollen, das Land zu verlassen:
„… 2. Jene Personen, die gemäß einer in der National Information and Security Agency (SAVAK) vermerkten Notiz durch Auslandreisen die Zweckmäßigkeit der Nation gefährden könnten.“
Mit dem Argument, dass die berüchtigte SAVAK im vorhergehenden Regime vom Informationsministerium der islamischen Republik ersetzt wurde, schrieb ich einen Brief an den ehrenwerten Informationsminister Younesi, in dem ich darum bat, jene Stelle zu identifizieren, die diesen Befehl und die Begründung dafür ausstellte. […]
Es tut mir leid, sagen zu müssen, dass seitdem mir verboten wurde, das Land zu verlassen, zwei Monate vergangen sind und ich trotz zahlreicher Anfragen an den Informationsminister bis jetzt keine Antwort erhalten habe.
Obwohl ich diese Angelegenheit ursprünglich nicht an die Öffentlichkeit bringen wollte, sehe ich nun keine Alternative als Sie über meine Situation zu informieren, vor allem deshalb, weil alle nationalen Stellen, auch das Informationsministerium, sowohl administrativ als auch auf gesetzlicher Ebene, unter Ihrer Aufsicht agieren.
Ich möchte wissen, welche Geheimdienst-Behörde mit welcher Begründung die gerichtliche Verfügung ausgesprochen hat, meinen Reisepass zu konfiszieren und mich davon abzuhalten, aus dem Iran auszureisen. Dies ist deshalb wichtig für mich, da ich in den letzten zwei Monaten erkennen musste, dass, wer auch immer diese Behörde ist, diese nicht nur nicht gewillt ist, die Gründe für die Konfiszierung des Passes zu nennen, sondern auch zögert, die Begründung offen und legal mitzuteilen.
Fassen wir also zusammen: Wenn es irgendeine Grundlage für diese Anordnung gibt, warum kann diese nicht öffentlich ausgesprochen werden? Ohne die Möglichkeit, die verantwortliche Stelle mit den Tatsachen zu konfrontieren und die Grundlagen anzuzweifeln, wird mir das Recht verwehrt, Gerechtigkeit einzufordern und mich selbst zu verteidigen.
Bei diesem Fall handelt es sich in der Tat um Missbrauch der Autorität, Position und Macht der Regierung, durch den eine Staatsbürgerin ihres Rechts, als Klägerin gegen die Regeln der Regierung zu agieren, beraubt wird. Dieses Recht wurde explizit im Artikel 173 der Verfassung der Islamischen Republik Iran festgehalten.
Herr Präsident, Sie als der höchste Vertreter der Exekutive und wer auch immer in was auch immer für einer Position, der mein Verbot, auszureisen ausgesprochen hat, muss folgende Fragen beantworten:
1. Als frühere Journalistin und nunmehrige Anwältin, die das Recht hat, vor den Justizminister zu treten, als Frauenrechtsaktivistin seit jeher – welche Gefahr stelle ich für die Islamische Republik dar, die dazu führt, dass meine Reise ins Ausland eine Gefährdung der Nation darstellt? Kann ein Land, das eine Kritikerin davon abhält auszureisen, weiterhin den Slogan vertreten „verwandle einen Staatsfeind in einen Kontrahenten und einen Kontrahenten in einen Kritiker?“ so wie Sie das während ihrer Präsidentenkampagne gemacht haben?
2. Diskriminierung gegen Frauen ist kein monolithischer Akt und manifestiert sich auch nicht in einer bestimmten Gestalt oder Form. In der Passabteilung, in der ich war, sah ich auch viele andere Frauen, die aufgrund der momentanen Gesetze nicht ausreisen dürfen: Weil ihre Ehemänner sich weigern, ihnen die Erlaubnis für eine Reise zu geben. Meine Frage ist, ob mir verboten wird zu reisen (obwohl mein Ehemann es mir erlaubt hat), weil ich diese sozialen und legalen Realitäten ausgesprochen und an die Öffentlichkeit gebracht habe? Glauben Sie wirklich, dass ich durch das Ausreiseverbot schweigen werde?
Meiner Meinung nach gibt es keinen Unterschied zwischen Diskriminierung und der täglichen Einschüchterung von Frauen, die ohne die Erlaubnis ihrer Ehemänner nicht ausreisen dürfen und dem Missbrauch und der Verletzung der Menschenrechte gegen eine Frauenrechtsaktivistin, denn die Quelle für diese beiden Diskriminierungen ist die patriarchale Macht, die sich für so lange Zeit schon hinter dem ungerechten Gesetz versteckt.
Werden Ihre aufgeblasenen Repräsentanten der Außenpolitik bei internationalen Meetings auch weiterhin beteuern, dass Frauen im Iran nicht diskriminiert werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, es ist wahr, dass dieser Stempel „Verbot, das Land zu verlassen“ nun im „Abenteuerverzeichnis“ einer Frauenrechtaktivistin stehen wird, aber im Zeitalter der Informationsexplosion sollten sie fähig sein, zu unterscheiden, welche Wunde mein Ausschluss möglicherweise heilen könnte oder ob er nicht eher den Schmerz noch vergrößern wird.
Ich lasse Sie und ihre Mitarbeiter entscheiden und natürlich verweise ich Sie auf den Tag der Auferstehung, an dem Sie Gott Rede und Antwort stehen müssen.
Hochachtungsvoll,
Shadi Sadr
Wir danken Jaleh Lackner-Gohari und Shadi Sadr für die Übermittlung dieser Nachrichten.